Hecken schneiden

28.07.2020

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Amt Molfsee Gemeinde Molfsee

Der Amtsvorsteher Die Bürgermeisterin

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen,

an den Straßen, Feldwegen und Gehwegen

Reinigung der Rinnsteine

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der vergangenen Zeit wurde von Seiten der Gemeinde Molfsee und dem Amt Molfsee vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf/an privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden hineinragen und die Rinnsteine an privatem Gelände verunreinigt sind.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein Anpflanzungen aller Art so angelegt werden müssen, dass sie nicht in den Lichtraum der Straße und des Gehweges hineinragen und hierdurch die Sicherheit des Straßenverkehrs, einschließlich der Fußgänger, beeinträchtigen.

Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen unter Berücksichtigung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden Blumenthal, Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek, Rumohr und Schierensee werden gebeten, die Rinnsteine zu reinigen und die Bäume, Sträucher und Hecken, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer (hier auch insbesondere Rettungswagen, Feuerwehr, Entsorgungsfahrzeuge, Zulieferer) einschließlich Fußgänger und Radfahrer nicht beeinträchtigt werden.

Auch für Feldwege gilt, dass von den Grundstücksanliegern Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind, damit eine uneingeschränkte Nutzung der Feldwege – besonders während der Erntezeit – gewährleistet ist.

Die Anlieger können durch rechtzeitiges Reinigen der Rinnsteine und Zuschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen, Unfälle und Ärger zu vermeiden.

Die Regelung des Landesnaturschutzgesetzes, wonach in der Zeit vom 15. März bis 30. September eines jeden Jahres das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Grundstückseigentümer sind im Gegenteil zu einem solchen Rückschnitt unter Berücksichtigung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden verpflichtet, da es sich um eine Maßnahme handelt, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Molfsee und des Amtes Molfsee wird vermehrt Kontrollen durchführen um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.

Wir bieten Ihnen bei Fragen gern unsere Hilfe an.

Sprechen Sie uns an! 

Kontakt: Ordnungsamt Molfsee, Fr. Birkhahn, Tel.: 0431/65009-41, E-Mail: ordnungsamt@molfsee.de

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ute Hauschild gez. Manfred Tank

Bürgermeisterin Gemeinde Molfsee Amtsvorsteher Amt Molfsee

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